Einige wichtige Neuerungen und Änderungen bzl. Pflanzenbau in Dänemark

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Zwischfrüchte und Untersaaten für das Greening(MFO) und die national geltende Ordnung (pligtige) dürfen erst ab dem 30. Oktober 2017 destruiert werden.

Das gilt nicht für Untersaaten in Mais und für Betriebe über 1,7 DE/ha. Diese müssen bis zum 1.März 2018 bestehen bleiben.

Ab dem Anbaujahr 2017/2018 kommen zusätzliche Verpflichtungen zum Zwischenfruchtanbau (husdyrefterafgrøder) dazu.       Der Umfang ist Betriebsindividuel und hängt überwiegend davon ab, in welchem Oberflächenwassereinzugsgebiet die bewirtschafteten Felder liegen. Diese zusätzlichen Hektare müssen im Herbst 2018 etabliert sein und sind von den Regeln her ähnlich wie die nationalen (pligtige).

Phophorobergrenze ab Düngerjahr 2017/2018

Für das kommende Düngerjahr wird in DK eine Obergrenze für die P-Ausbringung zusätzlich zur N-Obergrenze eingeführt. Diese Obergrenze umfasst sowohl organischen wie mineralischen Phosphor. Die N-Obergrenze gilt nur für organische Dünger. Ansonsten wird der Stickstoff wie bisher durch die N-Quote begrenzt. Diese P-Begrenzung wird über die nächsten Jahre noch verschärft und regionalisiert (siehe Tabelle).

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Betriebe, die eine animalische Produktion haben, oder Gülle von anderen Betrieben aufnehmen, können ihre betriebliche P-Obergrenze erst mit Hilfe genauer  Zahlen des abgebenden Betriebes errechnen, da anteilig die Obergrenze mit übertragen wird.