Aktuelles aus der Pflanzenbauabteilung:

Wichtig:

Die Zwischenfrüchte im Mais dürfen erst am 1.03.2017 destruiert werden.

Die Zwischfrüchte nach Getreide etc ( pligtige efterafgrøder ) ab dem 30. Oktober 2016.

Die Zwischenfrüchte für ökologische Vorrangfläche ( MFO efterafgrøder ) ab 6. November 2016.

Da meistens die Felder mit Zwischenfrucht für beide Ordnungen angemeldet worden sind, gilt der spätere Termin. Auf Lehmboden (JB 5 und höher, über ca 45 Bodenpunkten) dürfte dann ab 6.11.16 entweder Bodenbearbeitung, Glyfosat oder Mulchen eingesetzt werden. Auf Sandboden nur Glyfosat oder Mulchen, da ein Bodenbearbeitungsverbot bis zum 1. Februar 2017 gilt.

Die Ausbringung von Gülle ist seit dem 1.Oktober verboten bis zum 1.Februar 2017.

Die Sperrfrist für alle Düngerarten ist vom 15.November bis 1.Februar.

Festmist und Tiefstreu darf also bis 15.11. ausgebracht werden. Zu einer Sommerung greift aber das Bodenbearbeitungsverbot, sodass nur auf Lehmboden vom 1.11. ( nach Zwischenfrucht 6.11.) bis zum 15.11. Festmist ausgebracht werden darf (Einarbeitung innerhalb von 6 Stunden nach Ausbringung).        

Auf Sand keine Ausbringung zur Sommerung vor 1.Februar.

Änderungen Anbau- und Düngerplan 2017:

Es gibt kaum Änderungen. Die Stickstoffquote wird noch weiter erhöht in Relation zu 2015.                                

2016 haben wir 17 % mehr bekommen und in 2017 kommen noch 8 % bezogen auf 2015 hinzu. Im Bereich Zwischenfruchtanbau ändert sich etwas. Es wird die Möglichkeit von zusätzlichem, freiwilligem Zwischfruchtanbau geben, gegen Bezahlung. Leider sind die Bedingungen und die Prämienhöhe noch nicht bekannt. Die Umwandlung von überschüssigen Zwischenfruchtanbau zu mehr N-quote ist gestrichen.

Um die Arbeitsbelastung im Frühjahr etwas zu verringern bietet der LHN bis Anfang Dezember einen Nachlass von 10% auf den Stundenlohn an, für die Erstellung eines Düngerplanes.

Für die Meldung des Pflanzenschutzmittelverbrauchs (1.8.15 bis 1.8.16) empfehlen wir, die verbrauchten Mengen nach Fruchtart bereits zusammen zu rechnen und mit dem Spritzjournal und der behandelten Fläche abzustimmen. Die Namen der Mittel und die eingekauften Mengen kann man den Rechnungen entnehmen und um die Restlagermengen korrigieren.

Um die Düngerrechenschaft zu erstellen brauchen wir die Düngertypen und -mengen vom 1.8.15 bis 1.8.16 sowie die ausgebrachten Mengen Gülle, Mist etc mit Inhalt. ( aktuelles Skema B1 ).

Weiterbildung für Spritzzertifikatinhaber: Alle Inhaber eines Zertifikates müssen innerhalb von 4 Jahren ab Ausstellungsdatum eine anerkannte Weiterbildung machen, ansonsten wird die Zulassung ungültig.

Der LHN bietet am 24.November und 6.Dezember Kurse an. Danach erst wieder im Herbst 2017.Das heisst, alle deren Zulassung vor Herbst 2017 abläuft und bei uns einen Kurs besuchen möchten sollten sich bis 17.11. bzw 29.11.2016 anmelden. Die Teilnehmerzahl ist auf 30 beschränkt und wird erst ab 15 durchgeführt. Der Kurs wird auf dänisch durchgeführt, aber es ist nur die Teilnahme erforderlich,  keine Prüfung. Die Weiterbildung wird in Zusammenarbeit mit Kjærgård Landbrugsskole durchgeführt und kostet  862,- kr + 600,- kr für Verpflegung.

Wer in Dänemark sein selbstgeerntetes Getreide als Saatgut gebraucht, muss für Wintergetreide und Raps bis zum 28.11. die angebauetn Hektare melden und eine Lizenzabgabe je ha bezahlen.

www.sortsejere.dk