Auf einer Sitzung beim LHN hat SKAT Folgendes präzisiert: Wenn ein deutscher Landwirt von einem dänischen Landwirt in Dänemark Mais ab Feld kauft, wird der deutsche Landwirt registrierungspflichtig in Dänemark. D.h. der deutsche Landwirt muss eine dänische CVR-Nummer beantragen, und außerdem muss in Dänemark eine Steuererklärung eingereicht werden. Die Registrierungspflicht des deutschen Landwirtes in Dänemark hat auch zur Folge, dass vom Maisverkauf dänische Mehrwertsteuer abgerechnet werden soll, und dass der EU-Warenhandel vom deutschen Landwirt anzugeben ist. Der dänische Landwirt muss eine Rechnung in derselben Weise ausstellen, als wenn der Mais an einen dänischen Landwirt verkauft wird. Dies ist darauf zurückzuführen, dass SKAT Mais ab Feld als Kauf von unbeweglichem Vermögen betrachtet.

Falls der deutsche Landwirt die Registrierungspflicht beim Kauf entgehen möchte, sollte er Mais ab Hof kaufen. Dann ist nämlich die Rede von einem üblichen Wareneinkauf – und der dänische Landwirt muss eine Rechnung mit „0-moms“ (Null-Mehrwertsteuer) ausstellen und den Handel als EU-Mehrwertsteuer einreichen.

Falls du daran zweifelst, ob du in Dänemark registrierungspflichtig bist, solltest du beim LHN Team Ausland Beratung suchen.

Ellen Bruun Andresen      Wirtschaftsjuristin                                                                                                                     Teamkoordinatorin Team Ausland LHN                                                                                                  Tel. 7364 2927                                                                                                                                             E-Mail: ela@lhn.dk