Es wird Zeit die BBR-Angaben zu aktualisieren

Zwei wichtige Termine kommen auf die landwirtschaftlichen Betriebe zu, denn die Angaben für das BBR-Register müssen aktualisiert werden. Dazu sind Besitzer von Gewerbeimmobilie gesetzlich verpflichtet.

Die dänischen Steuerbehörden SKAT stehen vor einer Aktualisierung der Schätzwerte

und des Steuersystems und führen in dem Zusammenhang eine landesweite

Stichprobenkontrolle der BBR-Mitteilungen durch. Die Steuerbehörden führen die

Änderungen durch, weil die Angaben im BBR-Register heute noch ungenügend

sind, um als Grundlage für den zukünftigen Schätzwert zu dienen.

 

SKAT benötigt folgende Informationen über deine Gewerbeimmobilie:

  • Sind die Nummerangaben deiner Gebäude und der technischen Anlagen auf dem Luftfoto korrekt angegeben?
  • Wozu werden deine Wirtschaftsgebäude genutzt?
  • Gibt es Gebäude, die nicht registriert sind?
  • Welche technischen Anlagen hast du auf deinem Grundstück?

 

Der LHN hilft gerne bei einem Durchgang der Immobilien, damit die Angaben im BBR Register

korrekt sind. Außerdem sichern wir uns, dass die korrekten BBR-Kodes für die

einzelnen Gebäude genutzt werden. Das ist nachher wichtig, wenn die Steuerbehörde

den Schätzwert erstellt – und auch für die eigenen Steuerabzugsmöglichkeiten“, erklärt

Juniorsteuerberaterin Sara Marszalek, LHN.

 

Landwirtschaftliche Betriebe unter35 HA müssen vor dem 31. Oktober die Angaben korrigieren und Betriebe die 35 HA oder größer sind vor dem 31. Dezember.


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