Zwei wichtige Termine kommen auf die landwirtschaftlichen Betriebe zu, denn die Angaben für das BBR-Register müssen aktualisiert werden. Dazu sind Besitzer von Gewerbeimmobilie gesetzlich verpflichtet.
Die dänischen Steuerbehörden SKAT stehen vor einer Aktualisierung der Schätzwerte
und des Steuersystems und führen in dem Zusammenhang eine landesweite
Stichprobenkontrolle der BBR-Mitteilungen durch. Die Steuerbehörden führen die
Änderungen durch, weil die Angaben im BBR-Register heute noch ungenügend
sind, um als Grundlage für den zukünftigen Schätzwert zu dienen.
SKAT benötigt folgende Informationen über deine Gewerbeimmobilie:
Der LHN hilft gerne bei einem Durchgang der Immobilien, damit die Angaben im BBR Register
korrekt sind. Außerdem sichern wir uns, dass die korrekten BBR-Kodes für die
einzelnen Gebäude genutzt werden. Das ist nachher wichtig, wenn die Steuerbehörde
den Schätzwert erstellt – und auch für die eigenen Steuerabzugsmöglichkeiten“, erklärt
Juniorsteuerberaterin Sara Marszalek, LHN.
Landwirtschaftliche Betriebe unter35 HA müssen vor dem 31. Oktober die Angaben korrigieren und Betriebe die 35 HA oder größer sind vor dem 31. Dezember.