Firmenumwandlung kann Generationswechsel vereinfachen

Bei einer steuerfreien Firmenumwandlung kann die Steuersumme, die ein Verkauf normalerweise auslöst, im Betrieb bleiben. Als persönlicher Besitzer eines Betriebes ist es eine Überlegung wert, ob die Firma in Zukunft als GmbH oder AG weitergeführt werden soll.

„Der offensichtliche Vorteil bei einer Firmenumwandlung eines persönlich besessenen Betriebes in eine GmbH oder AG besteht darin, dass du nicht mehr mit deinem persönlichen Kapital verantwortlich bist“, unterstricht der Buchprüfer und Steuerberater Carsten Schmidt vom LHN. „Dieses bedeutet, dass du im Falle einer Pleite theoretisch nicht mit deinem persönlichen Kapital für Schulden und Forderungen aufzukommen hast. Dieses muss die Gesellschaft“.

Konkret bedeutet eine Firmenumwandlung, dass der Besitzer seinen Betrieb an die neue GmbH oder AG verkauft, die er selber besitzt und kontrolliert. Die Leitung des Betriebes kann er auch weiterhin behalten. Als Gegenleistung für den Verkauf erhält er Anteile oder Aktien im Wert des Betriebes.

Steuerpflichtig contra steuerfrei

Bei einer steuerpflichtigen Umwandlung muss der Besitzer Goodwill, Verdienste, nachträglich bezahlte Abschreibungen u s w versteuern. Bei einer steuerfreien Umwandlung tritt eine sogenannte Sukzession in Kraft. Dieses bedeutet, dass der neue Besitzer – also die Gesellschaft – die gesamten Firmensteuern des bisherigen Besitzers übernimmt.

„Bei einer steuerpflichtigen Firmenumwandlung kann es vorkommen, dass so viel Kapital für Steuern aus der Firma gezogen werden muss, dass eine Umwandlung praktisch unmöglich ist. Bei einer steuerfreien Umwandlung bleibt das Kapital in der Firma. So wird sie finanziell nicht geschwächt“, sagt Carsten Schmidt.

Planung erforderlich

Der Übergang von einem persönlich besessenen Betrieb in eine GmbH oder AG kann nicht im Handumdrehen erfolgen. Eine Planung ist erforderlich. So kann eine steuerfreie Firmenumwandlung nur in der ersten Hälfte eines Rechenschaftsjahres erfolgen. „Es gibt aber auch noch eine ganze Reihe anderer  Finessen, die eingehalten werden müssen“,  unterstreicht Carsten Schmidt. „Führe ein Gespräch mit deinem Buchprüfer und bekomme den großen Überblick“.

Carsten Schmidt

Carsten Schmidt
Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater, Teamkoordinator Team LHN Gewerbe

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