Hast du dein Traumhaus gefunden?

Dann denke daran, ein Anwalts- oder Beratervorbehalt in deinem Kaufvertrag zu verankern,  lautet der Rat von Inger Aagaard, Immobilienberaterin beim LHN.

Inger Aagaard hat sich während ihrer jahrelangen Zeit beim LHN mit allem in Verbindung mit Kauf und Verkauf von Immobilien beschäftigt. Sie weiß deshalb auch, wie wichtig es ist, einen Anwalts- oder Beratervorbehalt im Kaufvertrag zu verankern – sei es nun beim Kauf einer landwirtschaftlichen Immobilie, eines Sommerhauses, des Grundstücks für das Traumhaus oder die Eigentumswohnung in der Stadt.

Zweifelsfragen

-Das Vorbehalt garantiert erstens, dass der Vertrag erst nach der schriftlichen Zustimmung des echtsanwalts oder Beraters des Käufers verbindlich ist. Zweitens sichert es dem Rechtsanwalt / Berater die Möglichkeit zu, den Kaufvertrag Punkt für Punkt durchzugehen und so Zweifelsfragen oder Unklarheiten zu klären, unterstreicht sie. Wo der Immobilienmakler den Verkäufer vertritt, stehen wir auf der Seite des Käufers, sagt Inger Aagaard.

-Beim Durchgang der Papiere achtet sie besonders darauf, welche Ausgaben in Zukunft auf den Käufer zukommen, die er vielleicht nicht beachtet hat. Es ist wichtig, diese Mehrkosten besonders bei Erstkäufern zu berücksichtigen, bei denen die ökonomische Decke kürzer als bei erfahrenen Hauskäufern sein kann, unterstreicht sie.

Steuer und Testament

Wenn der Vertrag unter Dach und Fach ist, kann der Berater ihn an die zuständigen Behörden, Bank und Immobilienmakler weiterleiten, so dass der Käufer am Ende mit einer eingetragenen Übertragungsurkunde dasteht. Danach muss die Steuererklärung korrigiert werden und – abgesehen davon, ob das Paar verheiratet ist oder nicht – ist es eine gute Idee, über einen Ehevertrag für den Fall einer Scheidung oder ein Testament zu reden.

-Das mit dem Testament ist nicht eine Sache, die ganz oben auf der To-Do-Liste steht. Und schon gar nicht bei jungen Menschen, -sagt Inger Aagaard.

-Aber es kann ganz plötzlich trauriger Ernst werden. Deshalb ist es wichtig, auch dieses Thema anzusprechen, damit sich das Paar wenigstens Gedanken darüber macht, -sagt Inger Aagaard.

Kann vieles andere

Inger Aagaard steht für die Immobilien- und Juraabteilung des LHN, die über ein breitgefächertes Angebot für Kunden aus der Landwirtschaft, der Wirtschat oder auch Privatpersonen verfügt – nicht nur wirtschaftlicher Art sondern auch beziehungsmäßig.

Unter anderem kann Inger Aagaard auch Verträge und Absprachen durchsehen und beurteilen, die der Kunde bereits hat oder eingehen möchte. Ist es schiefgegangen, kann Inger Aagaard auch die Neuverhandlung oder Auflösung von Verträgen auf verschiedenen juristischen Gebieten übernehmen.

-Der Vorteil an unserem Haus mit vielen Fachberatern aus verschiedenen Bereichen besteht darin, dass wir dem Kunden eine all-round Beratung seiner Probleme geben können, -sagt sie. -Aber, fügt sie auffordernd hinzu, -rufe einfach an und wir reden unverbindlich über die Sache. Dann kannst du selber entscheiden.

Inger Aagaard

Inger Aagaard
Immobilienberaterin

Dir. tlf.: 0045-73642926
E-mail: ik@lhn.dk