Der Handelsverkehr  und der Kontakt über die Grenze ist die Spitzenkompetenz von  LHN  Ausland. Sprachbarrieren gibt es nicht.

Auch wenn der Abstand zwischen Nord- und Südschleswig kurz in Kilometer gemessen ist, ist der Weg mit viel Bürokratie belegt. Z. B. muss ein deutscher Landwirt, der in Dänemark Land pachtet, den dänischen Regeln gerecht werden. Das bedeutet, dass zu seinem Werkzeug ein „NemID“ oder „Digitale Signatur“, eine „CVR“ Nummer (Betriebsnummer) oder eine Steuernummer gehört. Das ist für einen Ausländer gewöhnungsbedürftig. Dieses kann LHN Ausland jedoch bewältigen. Dasselbe gilt der Formaltäten beim Anstellen von ausländischer Arbeitskraft.

Wenn auf dieser Weise „alles unter einem Hut“ angeboten wird, spart LHN Ausland die Zeit des Landwirts. Gleichzeitig hat er die Sicherheit, dass er die notwendigen Papiere und Genehmigungen bekommt. Das sind vielleicht Genehmigungen von deren Notwendigkeit er in dem Zusammenhang nichts wusste.

– Aber ungeachtet der Art der Aufgaben, ist das Ziel dem Landwirt eine vollständige Beratung zu geben, so dass er nicht unterwegs fest fährt erzählt, Teamkoordinatorin Ellen  Bruun Andresen.

-Das gilt allen Landwirten, unterstreicht die Teamkoordinatorin. Es gilt sowohl für den Holländer, der sich in Dänemark etablieren will, es gilt für den Deutschen, der Land nördlich der Grenze pachtet als auch für den Dänen, der deutsche Arbeitskraft wünscht. Wenn es sich um einen direkten Absatz handelt, kann LHN Ausland z.B. auch einen Kontakt zwischen einem dänischen Ferkelproduzenten und einem deutschen Mastschweineproduzenten etablieren und umgekehrt.

LHN Ausland beinhaltet 6 Mitarbeiter. Das Team ist so zusammengesetzt, dass es über alles beraten kann bezüglich Pachtabsprachen, und es können Beratungen beim Vermitteln und beim Kauf von Immobilien – auch juristischer Art – vollzogen werden. Die Papiere können auf jeweils dänisch, deutsch, englisch oder holländisch erstellt werden.

Aber hier wird jedoch nicht halt gemacht. Für den deutschen Landwirt, der in Dänemark Biomais anbaut, ist es z. B. nicht nötig seinen Pflanzenbauberater mit zu nehmen. Über LHN Ausland  kann er die eigenen Berater des LHN´s benutzen. Das hat den Vorteil, dass sie die besonderen Regeln des  dänischen Pflanzenanbaus kennen und sich darin heimisch bewegen. Hier sind genug Fallgruben im Verhältnis zu den Regeln, die er von zu Hause aus kennt.           

 

Weitere Informationen:

Ellen Bruun Andresen

Wirtschaftsjuristin

Teamkoordinatorin  LHN Ausland

Tel. 0045 7364 2927

E-Mail ela@lhn.dk

 

LHN Ausland kann u. A. mit folgenden Sachen dienen: 

 

Beratung über den grenzüberschreitenden Handel

Erarbeiten von verschiedenen Verträgen

Das Etablieren von „NemID“ für ausländische Staatsbürger und Unternehmen

Vermittlung von ausländischer Arbeitskraft

Pflanzenbauberatung für ausländische Staatsbürger, die in Dänemark Landwirtschaft betreiben

Erarbeiten von Pachtabsprachen

Vermittlung bezüglich eines Kaufs von Immobilien in Dänemark

Errichtung von einer  CVR-Nummer (Betriebsnummer) und Steuernummer in Dänemark

Ausarbeitung von dänischen Steuererklärungen