Ab dem Einkommensjahr 2014 haben sich verschiedene Regeln geändert:
Umsatzsteuererklärung
Bisher haben alle Betriebe mit einem Umsatz von weniger als 1.000.000 Kr. eine halbjährige Frist gehabt um die Umsatzsteuererklärung einzureichen. Für Umsätze von mehr als 1.000.000 Kr. waren es 3 Monate.
Dies hat sich geändert. Alle Firmen mit einem Umsatz von weniger als 5.000.000 Kr. müssen jetzt nur halbjährlich ihre Umsatzsteuererklärungen einreichen. Termine sind 1.9. und 1.3.
Für deutsche Betriebe, die hier im Lande Land gepachtet haben, ist das eine Verringerung, wegen des längeren Zeitraums, bis man Mehrwertsteuer zurückerstattet bekommt.
Man kann aber bei SKAT beantragen, dass man eine Einreichungsfrist von 3 Monaten behält. Es wird einen Antrag gestellt, und danach läuft es wie jetzt. Die Änderung muss mindestens 2 Jahre laufen.
Rechnungen von dänischen Lieferanten
Als Grundregel gilt, dass alle Arbeiten, die von dänischen Lieferanten auf dänischem Boden
ausgeführt werden, auch mit dänischer Umsatzsteuer belegt werden müssen.
Rechnungen von deutschen Lieferanten über Arbeiten auf den dänischen Flächen sind nach EU Regeln umsatzsteuerfrei.
Es muss auch für jedes Jahr eine Abrechnung gemacht werden über Mais, der über die Grenze gefahren wird. Hier ist auch die Rede von einem Verkauf ohne Umsatzsteuer.
Steuererklärungen müssen immer bis zum 30.6. des nachfolgenden Jahres eingereicht werden, weshalb dies dem deutschen Steuerberater mitgeteilt werden soll, damit er seine Berechnungen zu dem Zeitpunkt fertig hat.
Es wird empfohlen, dass man sich mit seinem deutschen und dänischen Steuerberater trifft, um einen gemeinsamen Nenner (Gewinn oder Verlust) zu bekommen.
Es ist wichtig, dass alle Einnahmen und Ausgaben die Gleichen sind, in beiden Buchführungen.
Für Fragen stehen wir Ihnen immer zur Verfügung.
Christian Festersen, Steuerberater