Import von Gärresten nach heutigem Wissenstand

Der Import von Gärresten unterliegt heute dem dänischen Umweltministerium. Das geht davon aus, dass alle Gärreste aus Biogasanlagen Mist oder Gülle (animalische Nebenprodukte) enthalten.

Wenn man Gärreste auf reiner Pflanzenbasis produziert muss das vom Kreistierarzt/ Kreisveterinäramt bestätigt werden, und zwar ausdrücklich, dass der Gärrest nicht unter die EU-weite Verordnung (biproduktforordning 1069/2009) über animalische Nebenprodukte fällt.                                                       Diese Bestätigung sollte in Kopie immer bei Transporten  über die Grenze mitgeführt werden.

Möchte man kontrolliert hygienisierte Gärreste nach Dänemark transportieren, greift die Durchführungsverordnung  (gennemførelsesforordning 142/2011).                                                                                              Die verlangt eine Transportanmeldung (notifikation) sowie die Stellung einer Sicherheit. Ein nichteinhalten wird mit Strafe geahndet.                            

Verschiedenes

Ab 1. Februar dürfen Stoppelfelder und Futtergrasfelder bearbeitet werden (auf Lehmboden seit 1. November).  Das gilt auch für Untersaaten (Zwischenfrüchte) außer für Untersaaten nach Mais, die dürfen erst ab 1. März bearbeitet  gespritzt oder gedüngt  werden.                                        

Die Ausbringung von Gülle und anderen Düngern auf nicht tiefgefrorenem Boden ist ab 1.2. wieder möglich. Gülle muss  bei der Ausbringung  eingearbeitet werden, außer in stehendem Getreide, Raps und Grassamen, dort sind Schleppschläuche ausreichend. Eine Ausbringung mit Schleppschläuchen auf Gras und Stoppeln ist unter bestimmten Umständen möglich durch eine Versauerung der Gülle.

Bis zum 31.März müssen alle Düngerrechenschaften sowie der Pflanzenschutzmittelverbrauch gemeldet sein.

Die Antragsfrist für die Flächenprämien und ZA-Übertragung ist der 16. April 2014. Das ist der Donnerstag vor Ostern.

Am selben Tag muss ein gültiger Düngerplan auf dem Betrieb vorliegen.

 

Grasfelder dürfen nach dem 1. Juni nur gepflügt werden, wenn wieder Gras gesät wird.

 

Kontaktiere Pflanzenbauberater Peter Lorenzen, Tel. 0045 7364 2932, wenn Sie Fragen haben.