Alle Ausländischen Firmen, die Mitarbeiter nach Dänemark schicken, müssen sich im RUT Register anmelden.

Alle Ausländischen Firmen, die Mitarbeiter nach Dänemark schicken, müssen sich im RUT Register anmelden.

Die Firma muss sich erst einmal anmelden

Wenn Mitarbeiter nach Dänemark geschickt werden, muss man ins Register und dies anmelden, hier muss angegeben werden wo man arbeitet, mit Name und Adresse und welche Leute da arbeiten sollen, wenn man im Voraus weiß, dass man bei einem dänischen Kunden arbeiten soll, aber der Termin vielleicht sehr schnell beschlossen wird ( man fährt noch schnell einen Abend los, und die Mitarbeiter/-in schon Feierabend hat), dann kann man sich für einen längeren Zeitraum bis ungefähr 1 Monat bei Rut anmelden, und auch alle Mitarbeiter anmelden, dann ist man registriert.

Wenn z.B. ein Deutscher Landwirt seine deutschen Mitarbeiter nach Dänemark schickt und die Flächen in Dänemark einem selbst gehören oder verpachtet sind, dann braucht man sich nicht anmelden, weil dies nicht als Dienstleistung angesehen wird.

Hat man aber eine Gesellschaft (ApS) in Dänemark, dann muss man sich anmelden

Ist man nicht im RUT Register angemeldet, oder hat man eine Arbeit nicht angemeldet mit Adresse und Mitarbeiter dann kann man ein Bußgeld von kr 10.000 bekommen(1350€).

Hat man eine Arbeit angemeldet, dann muss man dem dänischen Kunden eine Kopie davon geben, denn er kann auch eine Bußgeld bekommen, wenn er Ausländer beschäftigt und diese nicht angemeldet sind.

https://amid.dk/selvbetjening/register-for-udenlandske-tjenesteydere/

Hier ist auch alles auf deutsch geschrieben

Hat man Fragen, kann man sich an den LHN Steuerberater Christian Festersen wenden.

Christian Festersen

Christian Festersen
Steuerberater, Teamkoordinator LHN Ausland

Dir. tlf.: 0045-73642914
Mob.: 0045-24277544
E-mail: cf@lhn.dk