In 2015 sind verschiedene Änderungen gewesen, was die Mehrwertsteuer grenzüberschreitend betrifft. Das sind zum Beispiel Kontrolle von Ausländischen Steuernummern, Mehrwertsteuerregistrierung etc.

  1. Kontrolle von ausländischen Mehrwertsteuernummern:

    Bei jedem Handel mit einer Firma in einem anderen EU Staat muss man dokumentieren können, dass man vorher untersucht hat, ob der Käufer im Ausland eine Mehrwertsteuerregistrierung hat, das gilt auch mit Firmen mit denen man oft Handel hat.

    z.B.: Deutscher Landwirt eigene Firma in Deutschland und Biogasfirma in Deutschland, er hat auch eine Verpachtung in Dänemark (von der Dänischen Firma gesehen), hier muss er mehrmals im Jahr ins Internet gehen, um eine Kopie auszudrucken, wo man sehen kann, dass seine deutschen Firmen immer noch eine Registrierung haben, dies muss bei einer Kontrolle vorliegen.

     

  2. Mehrwertsteuerregistrierung wenn folgender Handel gewesen ist.

  1. Kauf Mais auf dem Halm ohne nachfolgende Mengenregulierung

  2. Kauf Mais auf dem Halm aber mit Regulierung nach Menge

 

  1. Frage a:

    Hier muss der dänische Landwirt, oder die eigene Firma in DK den Mais inklusive dänischer Mehrwertsteuer verkaufen, und die deutsche Firma die den Mais kauft muss sich in Dänemark Mehrwertsteuer registrieren lassen, hat man dann auch noch einen dänischen Lohnunternehmer, dann muss er dänische Mehrwertsteuer auf seine Rechnung legen. Hat mann einen deutschen Lohnunternehmer, dann darf er nicht deutsche Mehrwertsteuer auf seine Rechnung setzen, denn er hat die Arbeit in einem anderen EU Staat gemacht, er muss Reverse Charge berechnen, und damit muss die deutsche Firma sich in Dänemark registrieren lassen.

  2. Frage b:

    Hier kann der dänische Verkäufer den Mais ohne Mehrwertsteuer (reverse charge) verkaufen, aber der deutsche Käufer hat dieselben Registrierungen wie in Frage a, er muss sich egal wie registrieren lassen in Dänemark.

 

Wie in den oben genannten Beispielen zu sehen ist, ist es das Beste, dass es immer der dänische Verkäufer ist, der den Mais häckselt und dann als Ware an den deutschen Käufer verkauft, hiermit kann viel Aufwand vermieden werden.

Sind da Fragen diesbezüglich oder zu anderen Problemen, dann können Sie sich an den LHN oder einer Ihrer Steuerberater wenden.

 

Steuerberater Christian Festersen, LHN

Tel. 0045 7364 2914

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