Zwischenfruchtanbau:

Die Aussaat der gesetzlich vorgeschriebenen Zwischenfrüchte muss für Gräser oder Getreide vor dem 1. August erfolgt sein und für Kreuzblütler (Ölrettich, Raps etc) vor dem 20. August. 

Wir werden im August anfragen, wieviele hektare zugesät sind, und die Flächen dann an Naturerhvervstyrelsen melden.

Pflanzenschutz:

Die Spritzjournale sollten alle aktuell sein und kontrolliert die Spritzmittelnamen (dummes Beispiel: Starane 180 ist verboten seit 2012, Starane 180 s ist zugelassen)

Kontrolliert bitte auch, ob die eingekauften Mittel und Mengen dem Spritzjournal entsprechen und legt eine Kopi der Rechnung zum Journal. Alle Mittel müssen in Dänemark gekauft sein.

Dünger:

Alle Betriebe, die N-haltige Dünger nach Dänemark importieren, müssen als Importeur bei ”Skat” registriert sein und monatlich eine Meldung machen wieviel importiert wurde. Wenn nichts importiert wurde, muss trotzdem eine Meldung erfolgen. 

Lagerung von Silomais für die Landwirtschaft auf dem Feld:

Es ist nicht möglich, an dieser Stelle alle Regeln wiederzugeben ( bitte an die Umweltberatung wenden bzgl ausführlicher Information).

Wichtig: nur alle 5 Jahre gleiche Stelle ( ist leicht zu kontrollieren via Luftfoto),  15 m Abstand zu Gräben und Drainagen. 30 m zum Nachbargrundstück, 50 m zu Trinkwasserbohrungen.

Komplette Abdeckung und 0 (kein) Sickersaft.

Kontaktiere LHN Pflanzenbau und Ökologie, wenn Sie Fragen haben.