Von Ellen Bruun Andresen, Wirtschaftsjuristin und Teamkoordinatorin LHN Ausland

Gewerblicher grenzüberschreitender Handel – worauf sollte ich achten?

Wenn man als Landwirt von einem Gewerbetreibenden aus einem anderen EU-Land Waren kauft für den Gebrauch im eigenen Betrieb, bestand jahrelang die Möglichkeit das Prinzip über „reverse charge“, auch „0-moms“ (Null-Mehrwertsteuer) genannt, anzuwenden. Das Prinzip bedeutet, dass der Käufer die Vorsteuer einzahlt und sie auf seiner Umsatzsteuererklärung abzieht. SKAT kontrolliert laufend, dass Geschäfte, die grenzüberschreitend stattfinden, den Vorschriften der „0-moms“-Regelungen erfüllen. Falls SKAT Geschäfte findet, die nicht unter diese Regelungen fallen, wird die Mehrwertsteuer beim Verkäufer eingezogen, und nachfolgend ist es Aufgabe des Verkäufers diese Extraausgabe beim Käufer rückerstattet zu bekommen.

Es ist deshalb wichtig, dass du sowohl als Verkäufer wie auch als Käufer dafür sorgst, dass zum Zeitpunkt der Durchführung des Handels die Vorschriften der „0-moms“-Regelungen erfüllt sind. Bevor du mit einem Verkäufer oder Käufer aus einem anderen EU-Land Geschäfte machst, solltest du deshalb kontrollieren, ob seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf der Homepage von SKAT genehmigt ist. Durch ein Login auf der Homepage von SKAT kannst du die Nummer nachschlagen und kontrollieren.

Falls die ausländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer genehmigt werden kann, musst du die Seite zum Zweck einer späteren Dokumentation ausdrucken, im Falle einer Kontrolle von SKAT. Falls die Nummer nicht wiedererkannt werden kann, musst du als Verkäufer auf den Verkaufswert Mehrwertsteuer erheben. Falls du das unterlässt, wirst du als Verkäufer die Mehrwertsteuer einzahlen müssen, und wie früher erwähnt, anschließend den Käufer aufsuchen müssen um diese Ausgabe rückerstattet zu bekommen.

Anbauverträge – Kauf von Feldfrüchten ab Hof (geerntet) oder ab Feld (ungeerntet)?

Speziell bei Anbauverträgen musst du darauf aufmerksam sein, ob die Vorschriften über „0-moms“ angewendet werden können. Wenn der Käufer eine deutsche Biogasanlage oder ein deutscher Landwirt ist, wird SKAT die  Forderung stellen, dass eine Registrierung des deutschen Unternehmens in Dänemark stattfinden soll, falls man z.B. die Feldfrüchte ab Feld kauft. Die Registrierungspflicht beinhaltet die Beantragung einer CVR-Nummer (Betriebsnummer) und eine Steuererklärung in Dänemark für Tätigkeiten in Dänemark. Die Registrierungspflicht bedeutet, dass der dänische Landwirt auf den Handel dänische Mehrwertsteuer erheben muss, weil der dänische Landwirt seine Feldfrüchte an eine dänische CVR-Nummer statt an eine deutsche USt-IdNr. verkauft. Falls der dänische Landwirt unterlässt die Mehrwertsteuer zu erheben, muss die Mehrwertsteuer bei einer nachfolgenden Kontrolle in Dänemark bezahlt werden, und der Verkäufer muss anschließend den Käufer aufsuchen in der Hoffnung, ihn dazu zu bringen die Mehrwertsteuer zu bezahlen.

Falls der dänische Landwirt die Feldfrüchte ab Hof verkauft, ist in steuerlicher Hinsicht nicht länger die Rede von unbeweglichem Vermögen, und der Verkauf an den deutschen Abnehmer kann mit „0-moms“ stattfinden, wo der Käufer die Vorsteuer erklärt und ebenfalls abzieht.

Kontaktiere deine(n) Berater(in), falls du daran zweifelst, ob deine grenzüberschreitenden Geschäfte unter  die „0-moms“-Regelungen fallen.