Krankheit kann dir teuer zu stehen kommen

Durch die öffentliche Krankentagegeldversicherung kannst du im Falle von Krankheit bei deinen angestellten oder dir selber den finanziellen Ausfall abfedern. Als Arbeitgeber ist es deine Pflicht, deinem erkrankten Angestellten die ersten 30 Tage sein Gehalt zu zahlen. Zeichnest du die öffentliche Krankentagegeldversicherung, werden deine Lohnausgaben ab Tag zwei der Krankheit mit 4.355,- Kr. pro Woche (Stand 2019) ersetzt. Mit einer solchen Versicherung vermeidest du so große, unvorhergesehene Ausgaben.

Wenn du selber krank wirst

Bist du selbstständig, kannst du auch eine Krankentagegeldversicherung für dich selber abschließen. Ohne Versicherung steht dir nach zwei Wochen Krankheit Krankentagegeld von der Gemeinde zu. Zeichnest du aber eine Krankentagegeldversicherung für Selbstständige, bekommst du schon ab deinem ersten Krankheitstag bis zu 4.355,- Kr. pro Woche ausbezahlt, abhängig davon, welche Art von Versicherung du gewählt hast.

Wir helfen dir gerne mit den praktischen Dingen. Kontaktiere uns und erfahre mehr über deine Möglichkeiten, eine Krankentagegeldversicherung für Selbstständige abzuschließen.

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Lise Søndergaard

Lise Søndergaard
Buchhalterin, LHN Lohnservice

Dir. tlf.: 0045-73642928
E-mail: ls@lhn.dk