Zur Zeit sind die Mitarbeiter in der Buchführungsabteilung des LHN´s voll damit beschäftigt rechtzeitig zum 1. Juli die Steuererklärungen für 2013 der dänischen Steuerbehörde (SKAT) zu übermitteln.

Dieses gilt auch für Personen, die im Ausland z.B. Deutschland wohnhaft sind, und in Dänemark Landwirtschaft betreiben. Solche Personen haben den Status begrenzt Steuerpflichtig zu sein. Zu diesem Zweck haben wir die Aufgabe das Ergebnis, das Steuerpflichtige Einkommen, für die in Dänemark bewirtschafteten Flächen zu erstellen. Teilweise haben wir Daten von der Mehrwertsteuererklärung, aber diese sind fasst immer unzureichend da Betriebsmittel auch von deutschen Betrieb eingesetzt werden.

Deshalb bitten wir unsere Kunden uns die notwendigen Informationen zu geben, wir haben oder werden diese Informationen gegebenenfalls auch nachfragen. Zu diesem Zweck ist eine Zusammenarbeit, eine Koordinierung, mit dem deutschen Steuerberater auch notwendig. Eine Koordinierung zwischen deutschen und dänischen Steuerberater ist notwendig damit Einnahmen und Ausgaben nicht doppelt oder gar nicht berücksichtigt werden.

Im August muss die Mehrwertsteuer für das erste halbe Jahr, bzw. für das zweite Vierteljahr an „Skat“ angegeben werden. Die Termine sind unterschiedlich je nachdem ob man monatlich, viertel- oder halbjährlich registriert ist.  Der LHN sorgt dafür das die Angabe rechtzeitig gemacht wird, ist aber daran angewiesen, das die Belege und Informationen laufend an den LHN geschickt werden.

Hugo Schmidt, Steuerberater LHN

Tel. 0045-7364 2913 /0045-22976361

E-Mail: hs@lhn.dk