Dieser Teil des Greenings wird in der Zeit von Anfang  September bis zum 20. Oktober kontrolliert werden, auf den Feldern, die am 21. April dafür angemeldet waren.

Will man Untersaaten und Zwischenfrüchte dafür angerechnet bekommen, müssen diese am 20. Oktober gut etabliert und deckend (45 %) sein. Das liegt allein in der Verantwortung des Landwirtes, unabhängig von Technik und Wetter. Kontrollen Anfang September verlangen keine 45 % Deckung, aber die dann geltende Abstufung ist noch nicht bekannt.

Untersaaten in Getreide etc. müssen am 31. Mai und in Mais am 30. Juni etabliert sein.

Zwischenfruchtanbau als Gemisch mehrerer Arten nach der Ernte ist möglich bis zum 20. August.

Neu wird vermutlich sein, dass nicht nur Kruziferengemische (z.B. Senf + Ölrettich) zugelassen sind, sondern auch Phazelia und bestimmte Kornarten. Die Gesetzesänderung wird aber frühestens kurz nach der Folketingswahl am 18. Juni in Kraft treten.

In der nächsten Zeit steht die Grasuntersaat im Mais an. Um die geforderte Deckung zu erreichen sollte eine frühe Saat ( 4 – 6 Blattstadium des Maises ) ca. 5 Tage nach einer MaisTer-spritzung erfolgen.

Versuche zeigen, dass der Feldaufgang bei Drillsaat mit 45 % am höchsten ist, gefolgt von Thyregod Hackpflug mit 27 %. Die Saat nur einzustriegeln gibt nur 12 % Feldaufgang. Grassamen nur auszustreuen wurde nicht untersucht, liegt aber logischerweise noch niedriger.

Um den Anforderungen des Greenings zu genügen, ist aber neben einem guten Feldaufgang auch eine gute Entwicklung nötig. Die besten Chancen hat man wohl mit ca. 6 kg diploiden, späten deutschem Weidelgras und recht früher Saat.

Sowohl Knaulgras wie auch Strandschwingel wachsen etwas langsamer.        

Pflanzenbauberater Peter Lorenzen, Tel. 45-7364 2932 / E-Mail pl@lhn.dk